Hi,
wie das BMJ gerade mitteilt tritt das GEsetz gegen unerlaubte Telefonwerbung sowie untergeschobene Verträge im Internet am 4.8. 09 in Kraft.

Das heisst:

Unerlaubte Werbeanrufe sind ab morgen verboten.

Das Widerrufsrecht wird reformiert. Alle Verträge sind innerhalb von 14 Tagen widerrufbar, auch Zeitungsabbos, Glücksspiel- und Gewinnspielabbos. die Widrrufsfrist beginnt dann, wenn der Kunde schriftlich über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde (E-Mail, Fax Brief) Bei unerlaubten Telefonanrufen beträgt die 'Widerrufsfrist 1 Monat.

Untergeschobene Internetverträge können widerrufen werden. Auch wenn der Provider bereits mit der Leistung begonnen hat. Die Widerrufsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn die Widerrufsbelehrung in Schriftform (E-Mail, FAx, Brief) erfolgte. Die Widerrufsfrist beträgt 14 TAge. ERfolgt keine Widerrufsbelehrung kann der Vertrag bis zur vollständigen Bezahlung widerrufen werden.

Der Leistungserbringer kann von ihm erbrachte Leistungen nur dann berechnen, wenn er in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen hat.

Grüsse
Klaus