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In Irland kann künftig die Unterhaltungsindustrie in Absprache mit den Providern Internetzugänge ohne richterlichen Beschluss sperren lassen:
QuelleDer Oberste Gerichtshof in Irland hat den Weg für ein "Three-Strikes"-Modell zur Bekämpfung von unlizenzierten Musik-, Buch- und Film-Downloads im Internet frei gemacht. Eine freiwillige Vereinbarung zwischen Irlands größtem Internetanbieter Eircom und der Musiklobby-Organisation Irish Recorded Music Association (IRMA) verstoße nicht gegen Datenschutzbestimmungen, entschied ein Richter. Damit steht der Abschaltung von privaten Internetanschlüssen nach zwei Verwarnungen nichts mehr im Wege, schreibt Mediabiz.de.
Das sogenannte "Three Strikes"-Modell verlangt von Internetanbieter aber, entweder den Datenverkehr ihrer Kunden zu durchleuchten oder, quasi auf Zuruf der Medienindustrie, Kunden aus dem Netz zu werfen. Beide Wege werden von Bürgerrechtlern als kritisch eingestuft, werden doch möglicherweise Bürger- und Freiheitsrechte verletzt, vor allem wenn es keine Aufsicht des Vorganges gibt. Richter in Frankreich und Großbritannien stellten das Surfverbot deshalb auch auf eine gesetzliche Grundlage - nicht so in Irland: Der Richterspruch erklärt nur solche freiwilligen Absprachen zwischen Provider und Unterhaltungsindustrie für Rechtens - betroffene Kunden könnten solche Sperrentscheidungen aber vor Gericht anfechten.
Das IT-Blog Ars Technica hat sich das umstrittene Urteil vom 16. April genauer angeschaut und bekam ab und an das Gruseln: Dieser Richter, das macht Blogger Nate Anderson klar, hat offensichtlich die technischen Aspekte der Internetsperren nicht ganz im Griff und stellt sich recht voreingenommen auf Seiten der Rechteverwerter. Und warum ist, wenn es schon um den Datenschutz geht, nicht Irlands oberster Datenschutz-Beauftragter als Zeuge aufgetreten? Weil er sich mit dem Gericht nicht über eine Aufwandsentschädigung einigen konnte.
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren."
Benjamin Franklin
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